Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26494
OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06 (https://dejure.org/2006,26494)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2006 - 10 N 44.06 (https://dejure.org/2006,26494)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2006 - 10 N 44.06 (https://dejure.org/2006,26494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,26494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung oder Nichtverletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Notwendigkeit einer Erörterung der Frage der hinreichenden Bestimmtheit des Antrags; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Entscheidungsformel des Verwaltungsgerichts; Bestimmtheit eines Antrags; ...

  • Judicialis

    VwGO § 82 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 86 Abs. 3; ; VwGO § 88; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 144 Abs. 4; ; BauGB § 30; ; BauGB §§ 123 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06
    Ein Erschließungsanspruch, der an eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung anknüpft, beschränkt sich dabei auf die Erschließungsmaßnahmen, die für die funktionsgerechte Nutzbarkeit der auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen nach Lage der Dinge unerlässlich sind (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186, 195).

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186, juris-Ausdruck S. 7) festgestellt, dass für das Entstehen eines Anspruchs auf funktionsgerechte Erschließung im Fall der Erteilung und Verwirklichung einer (rechtswidrigen) Baugenehmigung "ein bei weitem größerer Zeitraum angesetzt werden muss, als es sich in anderen Fällen der Pflichtverdichtung rechtfertigt".

  • VGH Bayern, 12.10.2004 - 4 B 01.722

    Erschließungsanspruch, verkehrsmäßige Erschließung, Bebauungsplan,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06
    Da der Kläger im vorliegenden Fall seinen Anspruch aus "Erschließungsverdichtung" mit einer mangels Erschließung rechtswidrigen Baugenehmigung zu begründen sucht, musste sich ihm bzw. seinem Verfahrensbevollmächtigten angesichts des gemeindlichen Gestaltungsermessens hinsichtlich der Art und Weise der Erschließung (vgl. nur VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 -, juris-Ausdruck S. 5) auch nicht aufdrängen, dass das Verwaltungsgericht die Bestimmtheit des Klageantrags zu 1) in Frage stellen könnte.

    Die jeweiligen Anknüpfungspunkte für eine Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen und vermitteln deshalb auch Erschließungsansprüche mit unterschiedlichem Inhalt (BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 ; VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 -, juris-Ausdruck S. 5).

  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06
    Das Gericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris-Ausdruck S. 3; Beschluss vom 15. April 1998 - 2 B 26.98 - juris-Ausdruck S. 4).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06
    Das Gericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris-Ausdruck S. 3; Beschluss vom 15. April 1998 - 2 B 26.98 - juris-Ausdruck S. 4).
  • BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89

    Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06
    Die Hinweispflicht ist damit gegenüber einem anwaltlich vertretenen Kläger nicht von vornherein ausgeschlossen; sie ist aber geringer als sonst (BVerwG, Beschluss vom 26. April 1989 - 2 B 56.89 -, juris-Ausdruck S. 2).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06
    Die jeweiligen Anknüpfungspunkte für eine Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen und vermitteln deshalb auch Erschließungsansprüche mit unterschiedlichem Inhalt (BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 ; VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 -, juris-Ausdruck S. 5).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76

    Aufklärungspflicht - Unbestimmte Anträge - Berufungsverfahren -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06
    Die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht beinhaltet - richtig verstanden - Formulierungshilfe, gegebenenfalls nach einer klärenden Erörterung des Begehrens mit dem Rechtsuchenden (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 11 A 4346/04

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06
    Dabei kommt es für die, ob sich das Urteil des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen als richtig erweist, auf die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts an (OVG Münster, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 11 A 4346/04.A -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07

    Bestandskraft der Versetzung verringert Anspruch auf amtsangemessene

    Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der richterlichen Entscheidungsbefugnis (§ 88 VwGO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 121 VwGO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 -, NJW 1999, 954; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 N 44/06 -, Juris; Eyermann/Geiger, VwGO, 12. Auflage, § 82 RdNr. 10).
  • VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.923

    Erweiterung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler; Bedürfnis; Sammlung;

    Denn unabdingbare Voraussetzung eines Klageantrags ist, dass dieser so formuliert ist, dass auf einen entsprechenden gerichtlichen Ausspruch hin eine Zwangsvollstreckung stattfinden kann (VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.03.2009, Az.: 4 S 2235/07; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 18.10.2006, Az.: 10 N 44.06; VG München, U.v. 16.03.2004, Az.: M 1 K 99.3229).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht